Ehrlich gesagt hat die Beratung von Unternehmen sowie Betriebsräten (was für mich seit 20 Jahren kein dogmatischer Widerspruch ist) extrem zugenommen. Insbesondere in meiner Berufung als Rechtsanwalt und Digital-Ethiker sitze ich als Sachverständiger in zum Teil sehr kontroversen Situationen.
Ein paar Gedanken, insbesondere wie ein verantwortungsvoller Einsatz von KI im Unternehmen gelingen kann, haben wir (Mit Hilfe des Kollegen RA Piotr Maluszczak) für “Betriebsrat Kompakt” zusammengestellt.
Klar ist längst: KI kann für Effizienz und Entlastung – schnellere Kommunikation, kreative Unterstützung, Automatisierung wiederkehrender (manchmal auch langweiliger 🙂 Aufgaben sorgen.
Zugleich aber berührt sie sensible Fragen:
Wer darf auf welche Daten zugreifen?
Wie schützen wir vor Überwachung und Diskriminierung?
Wie bleibt der Mensch im Mittelpunkt, wenn Algorithmen Entscheidungen treffen?
Die Antwort: Technische ⚙️ Innovation muss Hand in Hand mit klaren rechtlichen und ethischen Leitplanken gehen.
Unsere Kernthesen:
Mitbestimmung von Anfang an: Betriebsräte haben ein rechtlich verankertes Mitbestimmungsrecht bei KI-Tools, die personenbezogene Daten erfassen oder auswerten – und sollten dieses Recht aktiv nutzen.
Transparenz und Kontrolle: Beschäftigte müssen nachvollziehen können, wie KI-Entscheidungen zustande kommen. Betriebsvereinbarungen, Datenlöschkonzepte und regelmäßige Audits auf Bias sind zentral.
Partizipation statt Blockade: Betriebsräte sind nicht die „Bremse”, sondern Gestalter – sie sichern Schutzrechte und unterstützen zugleich sinnvolle KI-Nutzung für die Belegschaft.
Unser Plädoyer:
Eine KI-AG im Betriebsrat bündelt Know-how, Schulungen fördern Reflexionskompetenz, systematische Beteiligung der Belegschaft erhöht Vertrauen und Akzeptanz.
KI ist weder Bedrohung noch Allheilmittel. Mit aktiver Mitgestaltung, sachkundiger Begleitung und echter Partizipation lassen sich Risiken minimieren und Chancen nutzen – ohne die Würde und Selbstbestimmung der Beschäftigten aus dem Blick zu verlieren. 💼