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Profil

  • Piotr Maluszczak ist nicht nur ein auf das Digital Law spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ein versierter Berater, der immer nach kreativen Lösungen sucht. Er hilft Ihnen Ihr Digital Business optimal und dabei rechtssicher zu gestallten. Er berät gerne Unternehmen mit anspruchsvollen Themen rund um das Thema Datenhandel und datengetriebene Geschäftsmodele. Der Blick über den Tellerrand zeichnet ihn nicht nur aus, sondern ist sein selbst auferlegter Anspruch. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind Querschnittsthemen, die sowohl einen technischen als auch einen juristischen 360 Grad-Blick erfordern, wobei die individuellen Ziele und Bedürfnisse im Fokus stehen.
  • Ausbildung: 2. Staatsexamen
  • Guter Beginn des Tages: Spaziergang oder Buch
    Lieblings Reiseziel: Da, wo ich noch nicht war
    Geheimtipp: Rothenburg ob der Tauber besuchen
  • Veröffentlichte Artikel

  • Was Marketer über die neuen KI-Regeln wissen müssen, horizont.net, 05.08.2025
    • KI-Verordnung & rechtliche Vorgaben, BDZV Jahresreport 2025, Seiten 198-202 (gemeinsam mit Justyna Rulewicz)
      • Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand, jurisPR-ITR 15/2025 Anm. 5 · 1. Aug. 2025
        • C5-Testat nach § 393 SGB V – aktuelle Anforderungen an der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in CloudC5-Testat nach § 393 SGB V – aktuelle Anforderungen an der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in Cloud, AnwZert ITR 10/2025 Anm. 3 · 30. Mai 2025
          • Sascha Hesse / Piotr Maluszczak "Mitbestimmung bei IT-Systemen: 3 Learnings für den konstruktiven Umgang mit Betriebsräten" Personalleiter.today Ausgabe (06/2025)
            • Anforderungen an die Dringlichkeit im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, jurisPR-ITR 6/2025 Anm. 6 · 28. März 2025
            • Anforderungen an die Erkennbarkeit im Rahmen medialer Berichterstattung, jurisPR-ITR 5/2025 Anm. 4 · 14. März 2025
            • Die Bank gewinnt immer? Nicht wenn es um nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verbotene Online-Glücksspiele geht, jurisPR-ITR 12/2024 Anm. 6 · 21. Juni 2024
            • Umfang der Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Qualifizierung der vorgerichtlichen Anwaltskosten als Schaden i.S.d. Art. 82 DSGVO, jurisPR-ITR 8/2024 Anm. 6 · 26. Apr. 2024
            • Verbandsklagemöglichkeiten bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten, NJOZ 2024, 417-424 · 11. Apr. 2024 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
            • Keine Präventions- und Repressionsfunktion des datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO, jurisPR-ITR 3/2024 Anm. 4 · 16. Feb. 2024 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
            • Grenzen der Parallelität der Rechtsbehelfe nach der DSGVO, AnwZert ITR 7/2023 Anm. 2 · 14. Apr. 2023 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
            • Domainübergreifende Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhaltens, MMR 2023, 228-230 · 15. März 2023 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
            • Vorabentscheidungsverfahren: Rechtsschutz gegen zurückgewiesene Beschwerden nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO und Zulässigkeit privater Schattendatenbanken, jurisPR-ITR 20/2022 Anm. 6 · 30. Sept. 2022 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)