Die Ära einheitlicher Regelungen im europäischen Datenschutzrecht kann beginnen!
Nach mehreren Jahren der Verhandlungen konnten sich die Teilnehmer des Trilogs auf eine EU-Datenschutzgrundverordnung einigen. Zu den Neuerungen ist unter anderem die Stärkung der Persönlichkeitsrechte sowie die Festlegung einer Maximalstrafe für Verstöße gegen den Datenschutz in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes von Unternehmen zu nennen.
Eine ausführliche Information über die wichtigsten Neuerungen werden wir Ihnen hier noch zur Verfügung stellen.

Werden Sie proaktiv und setzen das Thema Datenschutz noch heute auf Ihre Agenda, wir beschützen Sie vor der dunklen Seite der Macht!